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OLG Hamm, 26.06.2001 - 23 W 134/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
BRAGO § 13 Abs. 1 und 2; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 1, 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 13 Abs. 1, Abs. 2 § 6 Abs. 1 S. 1, S. 2
"Eine" Angelegenheit bei sich überschneidendem Parteiwechsel; Einbeziehung der Erhöhungsgebühr für die ausscheidende Partei in die im übrigen durchzuführende Gesamtkostenausgleichung aufgrund spezieller Vergleichsvereinbarungen
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.02.2001 - 15 O 43/00
- OLG Hamm, 26.06.2001 - 23 W 134/01
- OLG Hamm, 28.06.2001 - 23 W 134/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 29.08.1994 - 23 W 194/94
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2001 - 23 W 134/01
Ein Ausgleich nach Kopfteilen findet nicht statt (vgl. zur an § 6 Abs. 3 Satz 1 BRAGO orientierten Höhe des Erstattungsauspruchs der Streitgenossen zum Beispiel Senatsbeschlüsse vom 29.08.1994 - 23 W 194/94 - in JurBüro 1995, 137 und vom 04.03.1993 - 23 W 54/93 - in JurBüro 1994, 420). - OLG Hamm, 04.03.1993 - 23 W 53/93
Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten bei Vertretung mehrerer Streitgenossen mit …
Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2001 - 23 W 134/01
Ein Ausgleich nach Kopfteilen findet nicht statt (vgl. zur an § 6 Abs. 3 Satz 1 BRAGO orientierten Höhe des Erstattungsauspruchs der Streitgenossen zum Beispiel Senatsbeschlüsse vom 29.08.1994 - 23 W 194/94 - in JurBüro 1995, 137 und vom 04.03.1993 - 23 W 54/93 - in JurBüro 1994, 420).